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Meldungsverwaltung

Geschützter Bereich für das konfigurierte Betreiberkonto. Verdachtsfälle sind sorgfältig, nachvollziehbar und ohne unnötige Verzögerung zu prüfen. Eine Meldung allein begründet keine automatische Sperre.

Vor einer Maßnahme konkrete Tatsachen prüfen, Schwere und Dringlichkeit abwägen, bei Bedarf Rückfragen oder eine Stellungnahme ermöglichen. Eine vorläufige Schutzmaßnahme ist keine Feststellung einer Straftat. Persönliche Daten von Hinweisgebern nicht offenlegen.

Kontoeinschränkungen enden nach der festgelegten Frist automatisch. Frühzeitig erneut prüfen; unberechtigte Maßnahmen aufheben. Für Datenschutzanfragen gilt grundsätzlich die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Erforderliche elektronische Rückmeldungen an Meldende mit E-Mail-Adresse müssen tatsächlich versandt werden; diese Seite öffnet dafür nur das E-Mail-Programm.